Allgemeine Geschäftsdingungen

AGBs

Die allgemeinen Leistung- und Zahlungsbedingungen der A. Schenk GmbH

 

  1. Angebote: Unser Unternehmen ist an Angebote bis 4 Wochen nach Angebotsdatum gebunden. Abgesprochene Termine können nur bei sofortiger Annahme des Angebotes gewährleistet werden. Nur schriftliche Angebote sind verbindlich.
  2. Annahme: Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftragnehmer diese Leistungs- und Zahlungsbedingungen an. Weiterhin ist ihm bekannt, dass zu erbringende Leistungen per Rahmenvertrag an Nachunternehmer weitergegeben werden können. Abweichungen von diesen Allgemeinen Leistungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die A. Schenk GmbH.
  3. Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte: Die A. Schenk GmbH führt die beauftragten Arbeiten nur und ausschließlich nach Angeben des Auftraggebers durch. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die genaue Lage und das Einmessen der Bohrpunkte bzw. Schnittlinien. Weiterhin trägt er jede Haftung für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der falschen Lage der Bohrpunkte/ Schnittlinien sowie durch falsches oder mangelhaftes Einmessen ergeben (z.B. Kosten für Zusatzarbeiten, Reparaturen oder Anbohren/ Anschneiden von Versorgungskabeln und -leitungen).
  4. Wasser und Energie: Der Auftraggeber hat Wasser und die für die Ausführung benötigte Energie in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist insbesondere zu gewährleisten: Wasserdruck 1 bar an der Arbeitsstelle und elektrische Energie je nach Erfordernis und Vorgabe 220 V/ 16 A bzw. 380 V/ 16/32/63 A (CEE-Steckdose).
  5. Arbeitsstelle & bauseitige Leistungen: Alle Angebote und Preise basieren auf den bauseits für die Kalkulation gemachten Angaben zu Masse und Örtlichkeiten. Etwaige Erschwernisse/ Hindernisse vor Ort insbesondere für die Baustelleneinrichtung sowie den Transport von Maschinen und Betonschutt sind für die Angebotserstellung mitzuteilen. Durch Nicht- oder Fehlinformationen entstehender Mehraufwand bei Geräte-, Material- und Maschinentransport sowie beim Ausbau und Transport von gebohrten oder geschnittenen Betonteilen geht zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für eine eventuell notwendige Entsorgung des Bohr-/ Schneidwassers und Maßnahmen für eine strenge Wasserhaltung (Folien, Planen, etc.). Örtliche Änderungen durch Baufortschritt sind mitzuteilen. Einen hierdurch entstehenden Mehraufwand trägt der Auftraggeber. Die Anfahrmöglichkeiten, Zugänglichkeit und Absicherung der Arbeitsstellen ist vom Auftraggeber zur gewährleisten. Er trägt auch die Verantwortung für weitere Absicherungsmaßnahmen wie Folien gegen Baustaub, Spritz- und Kriechwasserschutz, Unterfangungen, etc. Notwendige Gerüste insbesondere ab Bohr-/ Schneidhöhe von 1,5 Metern sind bauseits bei Arbeitsbeginn aufgestellt vorzuhalten.
  6. Genehmigungen: Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten rechtzeitig alle zur Durchführung notewendigen Genehmigungen (z.B. Sonntags-/Nachtarbeit; Durch- und Einfahrtserlaubnisse) einzuholen. Dies gilt auf für Absperrungen, Sperrungen, Umleitungen, etc. Eventuelle Warte-/ Stillstandszeiten gehen zu Lasten des Auftragsgebers.